Gastaufnahmevertrag 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich den vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20% des vereinbarten Preises. 5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene     Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4b) errechneten Betrag zu bezahlen. 6. Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.     Zur Vermeidung der in Ziff. 4 u. U. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir              den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. 7. Gerichtsstand ist der Betriebsort. zurück zur Anfrage © 2012 Haus Aladin Cochem All rights reserved. Impressum