General terms and conditions
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
3.
Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem
Gast Schadenersatz zu leisten.
4.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei der Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu zahlen, abzüglich den vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der
Übernachtung mit Frühstück 20% des vereinbarten Preises.
5.
a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 4b) errechneten Betrag zu bezahlen.
6.
Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in
Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Zur Vermeidung der in Ziff. 4 u. U. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir
den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
7.
Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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